Schulungen

Wir bieten praxisnahe Schulungen für Atemschutzgeräteträger nach DGUV und FwDV7 sowie Brandschutzhelfer nach ASR/A2.2. Ihre Mitarbeiter lernen, Atemschutzgeräte sicher zu nutzen und Brände effektiv zu bekämpfen – fundiert und realitätsnah. Unsere erfahrenen Trainer schulen in modernen Räumen oder direkt bei Ihnen vor Ort. Alle Kurse schließen mit einem anerkannten Zertifikat ab.
 

Unser vielfältiges Schulungsangebot…

Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger (AGT/ AGT-R)

Das Ausbilden von Atemschutzgeräteträgern nach DGUV Regel 112-190 (ehemals BGR/DGUV-R190) für industrielle Zwecke,
sowie die Ausbildung für Feuerwehr-technische Zwecke nach der FwDV7, ist unseren Gerätewarten ein persönliches Anliegen.
Grundsätzlich können nur Teilnehmer ausgebildet werden, die sich, laut Recht, dazu qualifizieren.
Voraussetzung ist daher eine gültige G26 Untersuchung, dementsprechende körperliche und geistige Gesundheit.
Ebenfalls Voraussetzung ist der erlassene Bart laut ‚Barterlass‘.
Die Atemschutzschulung nach BGR/DGUV-R190 hat zum Ziel, dass der Anwender Atemschutzgeräte ordnungsgemäß anlegen und benutzen kann.
Ihm wird in umfangreichen Präsentationen und verschiedenen praktischen Handhabungs Unterweisungen beigebracht, wie das Gerät korrekt angelegt, benutzt, abgelegt und nach eventueller Kontamination behandelt wird.
Unsere erfahrenen Gerätewarte schulen die Teilnehmer in der Erstunterweisung, vor dem Gewöhnungsgang auf der Atemschutzstrecke, den ersten Tag theoretisch in unseren hauseigenen Schulungsräumen.
Der theoretische Teil umfasst dabei folgenden Themen:

  • Heranführen an die Thematik – Atemgifte und Ihre Wirkungsweise, Gase und Dämpfe, Vorsorgeuntersuchungen, Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen des
    Atemschutzgeräteträgers.
  • Atmung des Menschen – gegliedert in innere- und äußere- Atmung, Aufbau der Lunge und Auswirkungen vo Atemgiften auf den Organismus
  • Gerätschaften – Theoretische, sowie praktische Handhabungs Unterweisung an verschiedenen Gerätschaften.
    ( Masken in N und PF, Silikon und EPDM, Filter aller Art sowie Fluchtgeräte, Schlauchgeräte, Gebläsegeräte, Gasmesstechnik)
  • Grundlagen für die Zulassung von Gerätschaften,
  • EX-Schutz – erkennen, bewerten und richtiges Befolgen der Zonen-Einteilung

Erst- und Wiederholungsunterweisung für „Träger von Filtergeräten“

Auch hier ist die Voraussetzung die G26 Untersuchung.
In diesem Fall genügt allerdings G26.1.
Durch theoretische Kenntnisstand Erhebung und praktische Gewöhnungsrundgänge, sowie praktische Handhabungs Schulungen mit verschiedenen Atemanschlüssen werden die
Teilnehmer sicher an das Thema herangeführt.

Der Unterricht gliedert sich in folgende Themen:

  • Erläuterung des Zubehörs
  • Individuelle Anpassung an äußere Gegebenheiten und persönliche Faktoren ( Filterwahl, Einstellen etc.)
  • Vor dem Einsatz:
    korrektes Anlegen und Funktionsprüfung
  • Nach dem Einsatz:
    kontaminiertes Gerät sicher ablegen
  • Kontaminations- & verschleppungsfreier Transport

Individuelle Schulungen für Gerätschaften aller Art

Um Handhabungsfehler und damit einhergehenden Unfällen vorzubeugen, gibt es zahlreiche Gerätschaften im Thema Atemschutz, die vor Ihrer Verwendung, eine Anwendungs- bzw. Handhabungs- Unterweisung voraussetzen.
Wir weisen Sie selbstverständlich auf diese Notwendigkeit hin und schulen Ihr Team in unserem Hauseigenen Schulungsräumen.
Sie Möchten eine Einweisung bei Ihnen oder auf Ihrer Baustelle?
Gerne bieten wir Ihnen auch unseren Out of House- Schulungsservice an.

Schulung zur Brandschutz – Erziehung

Brandschutzhelfer nach ASR/A2.2 + DGUV Information 205-023
Ihr Team wird zunächst, theoretisch im Umgang mit entstehenden Bränden und den mit einhergehenden Gefahren vertraut gemacht.
Ursachen und Voraussetzungen für einen Brand werden ausführlich erklärt und verschiedene Möglichkeiten zur Brandbekämpfung geschildert.
Im praktischen Teil ist der Umgang mit Feuerlöschern maßgebend.
Die Teilnehmer lernen unter realen Bedingungen und mit Hilfe verschiedener Module, das korrekte Löschen eines Brandes.
Hier finden Sie einen Auszug der Module, die in der Praxis gewählt werden können:

  • Mülleimer
  • Bildschirm
  • Flächenbrand
  • Fettexplosion
  • Feststoffbrand
  • Brände von aufschwimmenden Flüssigkeiten (Emulsiv)

Alle unsere Schulungen werden mit einem anerkannten Zeugnis abgeschlossen und sind 1 Jahr unter demselben Arbeitgeber gültig.

                         Unterweisungen

 

Informationen/Voraussetzung

     

Brandposten nach DGUV 205-023

 

Mindestens 18 Jahre

Sicherungsposten nach DGUV 113-004

 

Mindestens 18 Jahre

Unterweisung zur Nutzung von Sauerstoffselbstrettern DGUV 112-190

 

Mindestens 18 Jahre    

Atemschutzgeräteträger nach DGUV 112-190

 

Das Ausbilden von Atemschutzgeräteträgern nach DGUV Regel 112-190 (ehemals BGR/DGUV-R190) für industrielle Zwecke,

sowie die Ausbildung für Feuerwehr-technische Zwecke nach der FwDV7, ist unseren Gerätewarten ein persönliches Anliegen.

Grundsätzlich können nur Teilnehmer ausgebildet werden, die sich, laut Recht, dazu qualifizieren.

Voraussetzung ist daher eine gültige G26 Untersuchung, dementsprechende körperliche und geistige Gesundheit.

Ebenfalls Voraussetzung ist ein mindestalte von 18 Jahren.

Die Atemschutzschulung nach BGR/DGUV-R190 hat zum Ziel, dass der Anwender Atemschutzgeräte ordnungsgemäß anlegen und benutzen kann.

Ihm wird in umfangreichen Präsentationen und verschiedenen praktischen Handhabungs Unterweisungen beigebracht, wie das Gerät korrekt angelegt, benutzt, abgelegt und nach eventueller Kontamination behandelt wird.

Unsere erfahrenen Gerätewarte schulen die Teilnehmer in der Erstunterweisung, vor dem Gewöhnungsgang auf der Hauseigenen Atemschutzstrecke. Den ersten Tag theoretisch, gerne bei Ihnen vor Ort oder in unseren hauseigenen Schulungsräumen.

Persöniche Schutzausrüstung gegen Absturz nach DGUV 112-198

   

Freimessen nach DGUV 113-004

   

Handhabung  Gaswarntechik nach DGUV T021/023

   

Benutzung von Leitern und Tritten nach DGUV Invormation 208-016

   

Brandschutzhelfer nach ASR/A2.2 und DGUV 205-023

 

Ihr Team wird zunächst, theoretisch im Umgang mit entstehenden Bränden und den mit einhergehenden Gefahren vertraut gemacht.

Ursachen und Voraussetzungen für einen Brand werden ausführlich erklärt und verschiedene Möglichkeiten zur Brandbekämpfung geschildert.

Im praktischen Teil ist der Umgang mit Feuerlöschern maßgebend.

Die Teilnehmer lernen unter realen Bedingungen und mit Hilfe verschiedener Module, das korrekte Löschen eines Brandes.

Einstieg in Behäter und enge Räume nach DGUV Regel 103-003

 

Mindestens 18 Jahre

Erst- und Wiederholungsunterweisung für „Träger von Filtergeräten“

 

Auch hier ist die Voraussetzung die G26 Untersuchung.

   

In diesem Fall genügt allerdings G26.1.

   

Durch theoretische Kenntnisstand Erhebung und praktische Gewöhnungsrundgänge, sowie praktische Handhabungs Schulungen mit verschiedenen Atemanschlüssen werden die

   

Teilnehmer sicher an das Thema herangeführt.

     
     

Alle unsere Schulungen werden mit einem anerkannten Zeugnis abgeschlossen und sind 1 Jahr unter demselben Arbeitgeber gültig.

   

Alle unsere angebotenen Schulungen können sowohl bei Ihnen vor Ort oder in unserem Hause stattfinden.

   

Wir verfügen über Schulungsraume und eine eingene Atemschutzstrecke!

   

Bei hausinternen Schulungen wird selbstverständlich für ihr leibliches wohl gesorgt.